29.01.2019

Meisterprämie Hamburg: Anträge jetzt möglich

1000 Euro für den erfolgreichen Abschluss: Diese Summe erhalten ab Januar 2019 Absolventinnen und Absolventen einer Meisterprüfung sowie vergleichbarer Aufstiegsfortbildungen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO), wie zum Beispiel Fachwirte, Betriebswirte, Industriemeister und Fachkaufleute. Insgesamt stellt der Senat für diese Maßnahme in den Jahren 2019 und 2020 sechs Millionen Euro zur Verfügung. Rund 4000 Fachkräfte werden voraussichtlich von der neuen Prämie profitieren.

Die Meisterprämie leistet einen Beitrag zur Gleichstellung von Studium und beruflicher Weiterbildung, auch in puncto Kosten. Sie ist zudem eine Anerkennung für den hohen zeitlichen und finanziellen Einsatz, den die Absolventinnen und Absolventen für ihre Fortbildung aufbringen.

Wer seinen Abschluss nach dem 1. Januar 2019 erlangt hat, kann die Prämie bis zu drei Monate nach erfolgreicher Prüfung beantragen (Ausschlussfrist). Die Antragsteller müssen in Hamburg wohnen oder zum Prüfungszeitpunkt hier gearbeitet haben. Förderfähig sind Fortbildungsabschlüsse des Niveaus 6 und 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO). Rein hoch- oder fachschulische Fortbildungen sind von der Förderung ausgenommen, da hier keine Lehrgangs- und Prüfungsgebühren anfallen.

Zuständig für die Antragstellung ist die

Geschäftsstelle Meisterprämie
Zum Handwerkszentrum 1
21079 Hamburg
E-Mail meisterpraemie@hwk-hamburg.de
Tel. 9:00 bis 16:00 Uhr unter 040 35905-799