Steigerung der Ausbildungszahlen: 1.300 neue Auszubildende im Jahr 2020 erwartet
Am 1. Januar 2020 ist das Pflegeberufegesetz in Kraft getreten: Die bisher getrennten Pflegeausbildungen der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege werden zusammengeführt, die Auszubildenden werden nun generalistisch ausgebildet und können in allen Versorgungsbereichen der Pflege arbeiten.
Die neue Berufsbezeichnung lautet zukünftig „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“. Die neue Ausbildung wertet die Berufe auf und erhöht die Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten der Pflegekräfte. Heute beginnen bereits fünf der insgesamt 14 Hamburger Pflegeschulen mit der neuen Ausbildung, dann nehmen 154 Schülerinnen und Schüler ihre Ausbildung auf.
Im August und Herbst ziehen die weiteren Schulen nach. Erwartet werden rund 1.300 neue Auszubildende im Jahr 2020. Das Schulgeld entfällt, die neue Ausbildung ist EU-weit anerkannt. Zusätzlich wird ab Wintersemester 2020 ein auf sieben Semester ausgelegter Pflegestudiengang mit 60 Studienplätzen an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg beginnen, dessen Absolventinnen und Absolventen einen Bachelor-Abschluss zusammen mit der Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ erwerben können. Ziel ist es mit der neuen, attraktiven Ausbildung die Ausbildungszahlen in der Pflege zu erhöhen und dem Fachkräftemangel in der Pflege weiter entgegenzuwirken.
Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Es ist klar, dass wir mehr Fachkräfte im Pflegebereich brauchen. Deshalb muss der Pflegeberuf attraktiver werden – und genau das gelingt durch die neue generalistische Ausbildung. Sie bietet noch mehr Perspektiven, Flexibilität und Einsatzmöglichkeiten im Bereich der Pflege sowie eine höhere Durchlässigkeit von der Ausbildung bis hin zum Studium. Wir schaffen neue Möglichkeiten, sich besser zu qualifizieren und beruflich voranzukommen. Ich erwarte, dass durch die einheitliche Ausbildung die Bezahlung in der Altenpflege zügig auf das Niveau der Krankenpflege steigt.“
Hamburgs Bildungssenator Ties Rabe: „Mit der Reform der Pflegeberufe wird die Berufsausbildung für die bisherigen Berufe in der Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege erheblich verbessert. Die Auszubildenden zahlen kein Schulgeld mehr, sie bekommen vernünftige Ausbildungsvergütungen und lernen berufsfeldübergreifend wichtige Kompetenzen für alle drei Berufsfelder. Auch die Berufsschulen werden zur Umsetzung der geänderten Berufsausbildung großzügig finanziell unterstützt. Ich bin sicher, dass es dank dieser Reformen gelingen wird, noch mehr junge Menschen für die Berufsausbildung im Pflegebereich zu gewinnen.“
Was ist neu an der generalistischen Ausbildung? Die Auszubildenden lernen im Rahmen ihrer dreijährigen Ausbildung alle Altersgruppen und Versorgungsbereiche der Pflege kennen. Schwerpunkte werden sie insbesondere im Bereich der praktischen Ausbildung setzen: Sie werden mit großen Anteilen in den Bereichen ausgebildet, die ihr Ausbildungsträger (ein Krankenhaus, ein Pflegeheim oder ein ambulanter Pflegedienst) anbietet. Die neue Ausbildung ermöglicht es somit, in allen Versorgungsbereichen zu arbeiten, in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege. Wer genau weiß, dass er in der Alten- oder Kinderkrankenpflege arbeiten möchte, kann sich im dritten Ausbildungsjahr spezialisieren und einen Abschluss in Altenpflege oder der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege machen. Wer nach dem zweiten Jahr seine Ausbildungszeit beendet, kann den Abschluss zur Pflegeassistenz erlangen. Die anschließenden Einsatzmöglichkeiten sind flexibel. Voraussetzung für die neue Ausbildung ist ein Mittlerer Schulabschluss oder eine zehnjährige allgemeine Schulbildung. Hauptschulabsolventen können die Ausbildung absolvieren, wenn sie über weitere Qualifikationen verfügen.
Die Finanzierung erfolgt bundeseinheitlich nach einheitlichen Finanzierungsgrundsätzen mit festgelegten Anteilen der Kostenträger (Krankenkassen und Pflegekassen, Land, Sozialhilfeträger, Beihilfe und nicht zuletzt die Pflegebedürftigen über ihre Eigenanteile). Die Einzahlungen erfolgen in einen Ausbildungsfonds für das Land Hamburg, der von der Ausbildungsfonds Pflege Hamburg GmbH (APH) verwaltet wird. Das Finanzierungsvolumen für das erste Ausbildungsjahr 2020 beträgt 25.395.000 Euro, davon zahlt die Stadt 2.272.000 Euro. Diese Summe ergibt sich aus den geplanten Ausbildungszahlen der Ausbildungsbetriebe und der Pflegeschulen, die zusammen mit den vereinbarten Kostenpauschalen für die schulische und die praktische Ausbildung sowie den zu zahlenden Ausbildungsvergütungen berechnet wurden. In den kommenden Jahren wird dieser Betrag steigen, bis alle drei Ausbildungsjahre nach neuem Recht „angekommen sind“.
Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, die Behörde für Schule und Berufsbildung wirbt zusammen mit Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen seit September 2019 mit der Kampagne „Das ist Pflege“ in sozialen Medien, Kinos, im öffentlichen Raum und mit Aktionstagen für den Beruf und die Ausbildung. In einer Allianz für die Pflege setzen sich die Arbeitgeber in der Pflege für bessere Arbeitsbedingungen und die Fachkräftesicherung ein.
Die 154 neuen Auszubildenden, die im Februar in die neue generalistische Pflegeausbildung starten, werden von Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks und Bildungssenator Ties Rabe am 6. Februar 2020 um 17 Uhr im Hamburger Rathaus im Rahmen eines Senatsempfangs begrüßt.
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