24.06.2020

Aufgrund der Covid 19-Pandemie waren die Schulen in den letzten Wochen und Monaten vor die Herausforderung gestellt, ihren Unterricht ganz oder teilweise als Fernunterricht durchzuführen, den Schulbetrieb schrittweise zu öffnen und gleichzeitig die Abschlussprüfungen zu sichern. Aktuell nehmen durchschnittlich ca. 18.500 Schülerinnen und Schüler in den unterschiedlichen Bildungsgängen und Jahrgangsstufen der berufsbildenden Schulen an den Angeboten vor Ort im Präsenzunterricht teil.

Zum neuen Schuljahr planen die berufsbildenden Schulen nun die weitere Öffnung des Schulbetriebs. Die einzelnen Schulstandorte sind dabei vor sehr spezifische Herausforderungen gestellt. Das liegt auch daran, dass sich die jeweiligen Bildungsgänge in den verschiedenen Segmenten der beruflichen Bildung und die Ausbildungsberufe bzw. Branchen zwischen den Schulen unterscheiden. Deswegen erstellen die berufsbildenden Schulen in den kommenden Wochen schulgenaue spezifische Öffnungskonzepte. Diese orientieren sich an den spezifischen Begebenheiten vor Ort und berücksichtigen gleichermaßen übergeordnete Zielsetzungen.

Zu den übergeordneten Zielsetzungen gehört, dass im Präsenzunterricht vorrangig die Anfangs- und Abschlussklassen der jeweiligen Bildungsgänge beschult werden. Im Falle der dualen Ausbildung klären die Berufsschulen nun frühzeitig mit den ausbildenden Unternehmen z.B. die Länge der Ausbildungsblöcke oder Blockwechsel. Alle Klassen der Ausbildungsvorbereitung werden ebenfalls im Präsenzunterricht beschult, weil hier eine enge Begleitung der Schülerinnen und Schüler grundlegend für ihren erfolgreichen Übergang in Ausbildung ist. Die gültigen Bildungspläne werden in allen Bildungsgängen eingehalten und die Inhalte der Lernfelder und Fächer im Präsenz- und Fernunterricht vermittelt. In allen unterrichteten Lernfeldern bzw. Fächern werden die Leistungsnachweise entsprechend der gültigen Richtlinien gewährleistet. Dadurch kann die Benotung zum Halbjahresende und zum Schuljahresende 2020/21 sichergestellt werden.

Alle diese Planungen müssen unter Maßgabe der jeweils geltenden Abstands- und Hygienevorschriften erfolgen. Gegenwärtig zählen dazu u.a. ein Mindestabstand von 1,5 Metern im Unterricht sowie die Einhaltung fester Lerngruppen.