Corona-Verordnung berufliche Schulen vom 15.04.2021

Neue Verordnung baut Corona-bedingte Härten ab

Mit Wirkung ab dem 13. April 2021 und bis zum 31. August 2021 tritt eine neue Verordnung für die beruflichen Schulen in Kraft. Die Verordnung hat das Ziel besondere Härten abzubauen, denen Schülerinnen und Schüler auf Grund der Corona-Pandemie auch im Schuljahr 2020/21 ausgesetzt sind. Sie umfasst Regelungen zu Prüfungsbedingungen, zu Wiederholungsmöglichkeiten in bestimmten Bildungsgängen oder auch zu den Zulassungsbedingungen für die vollqualifizierenden Berufsfachschulen.

Einige Inhalte in Kurzform:

  • Für die Zulassung zu vollqualifizierenden Berufsfachschulen wurde für Abgängerinnen und Abgänger der allgemeinbildenden Schulen eine Härtefallzulassung definiert. Demnach kann u.a. die Durchschnittsnote des Jahreszeugnisses der 9. Klasse berücksichtigt werden.
  • Das Rücktrittsverbot findet zum Beginn des Schuljahres 2021/2022 auf die Absolventinnen und Absolventen des ersten Schuljahres der Höheren Handelsschule und der Höheren Technikschule keine Anwendung.
  • In den schriftlichen Abschlussprüfungen gemäß Ausbildungs- und Prüfungsordnung für berufsbildende Schulen – Allgemeiner Teil (APO-AT) wird i.d.R. ein Zeitzuschlag von 30 Minuten gewährt.
  • Wenn praktische Prüfungen nicht in einem Betrieb stattfinden können, sind Ersatzleistungen in bestimmten Formen vorgesehen.
  • In der Berufsvorbereitungsschule (BVS) entfallen die Abschlussprüfungen zum erweiterten ersten Schulabschluss (eESA). Stattdessen kann durch die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht auf der zweiten Anforderungsebene ein Abschluss erzielt werden, der den Berechtigungen des eESA entspricht.
  • Die Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss in der BVS umfasst nur zwei der drei Fächer Sprache und Kommunikation, Mathematik und Fachenglisch. Der Prüfling wählt, in welchen zwei der drei Fächer er schriftlich geprüft werden möchte. Die Bearbeitungszeit der schriftlichen Prüfungen wird auf 165 Minuten verlängert. Die praktische Prüfung entfällt.
  • Die Bearbeitungszeit von Prüfungen für die Externenprüfung wird in der BVS auf 170 Minuten verlängert.

 

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