Berufsfachschule für Technische Kommunikation und Produktdesign

Die Ausbildung in der Berufsfachschule für Technische Kommunikation und Produktdesign vermittelt Ihnen berufsbezogene und berufsübergreifende Kompetenzen in den Bereichen Technisches Produktdesign und Bauzeichnen, so dass Aufträge geplant, bearbeitet und präsentiert sowie Arbeitsprozesse reflektiert werden können.

Unter bestimmten Bedingungen ist auch der Erwerb der Fachhochschulreife möglich.

Zielgruppe

Die Berufsfachschule für Assistenz für Technische Kommunikation und Produktdesign richtet sich an Jugendliche mit einem mittleren Schulabschluss.

Struktur

Die Ausbildung umfasst zwei Jahre. Sie erfolgt praxisorientiert an modernen PC-Arbeitsplätzen und Laboren mit der entsprechenden branchenüblichen Software aus dem 3D-CAD- und dem Anwendungsbereich. Durch die lernfeldorientierte Ausbildung werden Theorie und Praxis miteinander verzahnt und das Lernen erfolgt produktorientiert. Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, Aufträge und Aufgaben prozessbezogen zu erarbeiten.

Während der Ausbildung ist ein Praktikum im Bereich Bautechnik zu absolvieren.

Unterrichtsfächer:
Technisches Produktdesign anwenden, Bauzeichnungen erstellen, Technische Kommunikation und Geschäftsprozesse anwenden, Fachenglisch, Sprache und Kommunikation, Wirtschaft und Gesellschaft, Sport, ein Wahlpflichtfach.

Aufnahmebedingungen

  • der mittlere Schulabschluss oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung und eine Durchschnittsnote von mindestens 3,5 ohne das Fach Sport oder
  • der mittlere Schulabschluss oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung und eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder im öffentlichen Dienst oder an einer Berufsfachschule oder
  • eine als höherwertig anerkannte Vorbildung

Die Prüfung der Durchschnittsnoten als Voraussetzung für die Ausbildung entfällt, wenn Schülerinnen und Schüler in die gymnasiale Oberstufe versetzt worden sind.

Für die Zulassung von hörbehinderten Schülerinnen und Schülern wird eine Durchschnittsnote nicht vorausgesetzt.

Abschluss

Mit Erwerb des Abschlusszeugnisses wird die Berechtigung verliehen, die Berufsbezeichnung »Staatlich geprüfte gestaltungstechnische Assistentin, Schwerpunkt technische Kommunikation und Produktdesign« bzw. »Staatlich geprüfter gestaltungstechnischer Assistent, Schwerpunkt technische Kommunikation und Produktdesign« zu führen.

Zusätzlich kann die Fachhochschulreife erworben werden.

Anmeldung

Ausbildungsbeginn ist der erste Schultag nach den Sommerferien. Anmeldungen erfolgen bis zum 30. April des jeweiligen Jahres bei der jeweiligen Schule.

Weitere Dokumente

  • Am 17. Januar 2024 veröffentlicht

    Infoblatt BFSvq 8/8

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  • Am 30. Januar 2020 veröffentlicht

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  • Am 25. Februar 2022 veröffentlicht

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  • Am 30. September 2019 veröffentlicht

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