Sie möchten gerne an einer berufsbildenden Schule in Hamburg als Lehrerin bzw. Lehrer tätig sein und haben eine Frage dazu?
Überblick über die Fragen:
Sie möchten gerne an einer berufsbildenden Schule in Hamburg als Lehrerin bzw. Lehrer tätig sein und haben eine Frage dazu?
Im Stellenportal der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung finden Sie regulär ausgeschriebene Stellen.
Aktuelle Stellen werden in der Regel zu den üblichen Einstellungsterminen, 1. Februar sowie 1. August, von den suchenden Berufsschulen oder von der HIBB-Zentrale auf der entsprechenden Bewerberportalseite der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) ausgeschrieben. War Ihre Suche dort ergebnislos, dann bewerben Sie sich initiativ online über das sogenannte „Zentrale Bewerbungsverfahren für Lehrerstellen“ oder auf Vertretungsaufgaben, die kurzfristig ausgeschrieben sein können.
Es ist jedoch immer möglich und auch sinnvoll den direkten Kontakt zu bestimmten Berufsschulen zu suchen.
Der Wechsel von bzw. nach Hamburg ist prinzipiell auf zwei verschiedenen Wegen möglich. Zum einen über das sog. Lehrertauschverfahren zu festen Terminen im Jahr (1. Feb. bzw. 1. August), zum anderen im sog. schulgenauen, terminungebundenen Bewerbungsverfahren.
In beiden Situationen ist es sinnvoll den Kontakt zu einer neuen/gewünschten Dienststelle (berufsbildende Schule in Hamburg) aufzubauen. Auf der Internetseite des HIBB, siehe unten, finden Sie nähere Informationen zu allen berufsbildenden Schulen in Hamburg. Prüfen Sie mit Hilfe der Portraits gerne nach, welche Schulen für Sie in Frage kommen und nehmen Sie ggf. Kontakt mit den jeweiligen Schulleitungen auf.
Sofern die (gefundene) Dienststelle (Berufsschule) eine entsprechende Stelle hat und diese mit Ihnen besetzen möchte, wird es in einem nächsten Schritt notwendig über Ihre derzeitige Schule eine entsprechende Versetzung (je nach Ausgangssituation schulgenau oder über das Lehrertauschverfahren) zu beantragen.
Die Zustimmung aller Beteiligten sowie die Verfügung Ihres derzeitigen Dienstherrn sind die Voraussetzungen für eine Versetzung.
Vorausgesetzt, dass das sog. Lehrertauschverfahren erfolgreich verlaufen ist, bleiben Sie in Hamburg nach wie vor in derselben Besoldungsgruppe. Allerdings kann sich die Zuordnung zu einer bestimmten Erfahrungsstufe ändern, da diese nach den in Hamburg geltenden besoldungsrechtlichen Vorgaben neu berechnet wird. Eine genaue Berechnung im Voraus ist aufgrund des hohen Zeitaufwands nicht möglich, sie wird erst nach erfolgreichem Lehrertauschverfahren durchgeführt. Allerdings können Sie eine grobe, unverbindliche Berechnung selbst durchführen und naheliegende Erfahrungsstufen annehmen und berechnen lassen: http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/hh/.
Zunächst ist es sinnvoll den Kontakt zu einer neuen/gewünschten Schule aufzubauen. Auf der Internetseite des HIBB, siehe unten, finden Sie nähere Informationen zu allen berufsbildenden Schulen in Hamburg. Prüfen Sie mit Hilfe der Portraits gerne, welche Schulen für Sie in Frage kommen und nehmen Sie ggf. Kontakt mit den jeweiligen Schulleitungen auf.
Schauen Sie auf den internen Arbeitsmarkt (Bewerbung für den Hamburger Schuldienst). Hier finden Sie Stellen, die nur Lehrkräften zur Verfügung stehen, die bereits unbefristet in Hamburg beschäftigt sind.
Sofern die potentiell neue Schule eine entsprechende Stelle hat und diese mit Ihnen besetzen möchte, müssen Sie bei Ihrer derzeitigen Schule eine entsprechende Umsetzung beantragen..
Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung prüft auf Ihren Antrag, ob und in welchem Umfang eine Anerkennung möglich ist. Anschließend erhalten Sie einen Gleichwertigkeitsbescheid, indem beschrieben ist, ob Sie sich auf freie Stellen im Schuldienst bewerben können oder ob eine Ausgleichsmaßnahme erforderlich ist. Dabei kann es sich zum Beispiel um eine Eignungsprüfung, eine Anpassungsqualifizierung oder auch um ein Ergänzungsstudium handeln.
Mit einem Gleichstellungsbescheid der zuständigen Behörde, BSFB, können Sie sich wie andere Bewerber/-innen für den Hamburger Schuldienst bewerben.
Weiterführende Informationen erhalten Sie unter
Um dies herauszufinden haben Sie die Möglichkeit an einer oder mehreren unserer berufsbildendenden Schulen in Hamburg für kurze Zeit im Unterricht zu hospitieren und Gespräche mit Lehrkräften zu führen.
Einen Überblick über die Schulportraits finden Sie auf der Internetseite des HIBB. Setzen Sie sich mit der entsprechenden Schulleitung direkt in Verbindung und vereinbaren Sie ein Kennenlerngespräch.
Möglichkeit a): Sie verfügen über einen beliebigen Bachelor- oder Masterabschluss.
Dann benötigen Sie ein erfolgreich absolviertes vollständiges Lehramtsstudium, also einen entsprechenden Bachelor- und einen Masterabschluss (B.Ed., M.Ed.) sowie den erfolgreich abgeschlossenen Vorbereitungsdienst im Anschluss.
In diesen Studiengängen und dem Vorbereitungsdienst werden Sie in zwei Fächern, einer beruflichen Fachrichtung (Erstfach) sowie in einem ergänzenden Unterrichtsfach (Zweitfach) auf die Tätigkeiten einer Lehrkraft an einer staatlichen Berufsschule vorbereitet.
Sollten ggf. verschiedene Fächerkombinationen für Sie möglich sein, dann klären Sie bitte vor der Immatrikulation, welche Fächer besonders benötigt werden. Das kann Ihre Einstellungschancen verbessern..
Einstellungschancen für Lehrerinnen und Lehrer
Möglichkeit b): Sie verfügen über einen beliebigen Bachelor- oder Masterabschluss, der zugleich einem auf der BSFB-Internetseite ausgewiesenen beruflichen Mangelfach entspricht.
Sollten Ihre Abschlüsse inhaltlich einem ausgewiesenen beruflichen Mangelfach entsprechen, dann können Sie sich für den sogenannten Quereinstieg in das Berufsschullehramt mit Ihren Abschlusszeugnissen und Arbeitszeugnissen bewerben. Eine weiterführende, fristgerechte Bewerbung für diesen Quereinstieg setzt ein sogenanntes Anerkennungsverfahren voraus. Bei einem erfolgreichen Anerkennungsverfahren erhalten Sie einen Anerkennungsbescheid, den Sie dann zusammen mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen fristgerecht für Ihre Bewerbung zum nächstmöglichen Starttermin (1.2. sowie 1.8.) für den Vorbereitungsdienst einreichen.
Nach einem erfolgreichen Bewerbungsverfahren und sofern entsprechende freie Ausbildungsplätze zum nächsten Starttermin des Vorbereitungsdienstes verfügbar sind, werden Sie entsprechend zugelassen. Ist auch der Vorbereitungsdienst erfolgreich bestanden, besteht je nach Stellenlage die Möglichkeit der Übernahme in
den Schuldienst, ggf. mit einer verbundenen Verbeamtung.
Alle aktuellen beruflichen Mangelfächer in unseren berufsbildenden Schulen sowie das genaue Vorgehen finden Sie unter Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Hamburger Schulen – hamburg.de.
Einstellungschancen für Lehrerinnen und Lehrer
Möglichkeit c): Sie verfügen über einen technikorientierten Bachelor- oder Masterabschluss
Mit solchen Studienabschlüssen können Sie sich direkt für den Studiengang Aufbauqualifikation Berufsschullehramt an der Universität Hamburg bewerben. Der Studienabschluss zum M.Ed. berechtigt in Hamburg zum Vorbereitungsdienst (Referendariat) für das entsprechende Berufsschullehramt.
Weiterführende Informationen:
Der Direkt- oder Seiteneinstieg als Lehrkraft in eine berufsbildende Schule in Hamburg ist nur unter bestimmten Bedingungen als Ausnahme möglich. Da beim Direkteinstieg kein Vorbereitungsdienst vorgesehen ist, ist dieser Einstieg an sehr spezifische Voraussetzungen gebunden, z.B. an Fächer, für die es kein reguläres Lehramtsstudium gibt, z.B. Orthopädiemechanik, Augenoptik etc., eine mindestens fünfjährige förderliche Berufserfahrung und besonders dringliche oder spezifische Bedarfssituationen in den Schulen. Nicht zuletzt sollten bei dieser Form des Einstiegs auch grundlegende pädagogisch.-didaktische Erfahrungen bereits vorhanden sein, um den gestellten hohen Anforderungen in den berufsbildenden Schulen angemessen entsprechen zu können.
Personen, die über kein abgeschlossenes Studium verfügen, jedoch besondere Qualifikationen in einem Mangelbereich auf Fachschulebene wie Techniker bzw. Meister aufweisen, können als Fachlehrerin bzw. -lehrer für Fachpraxis an unseren berufsbildenden Schulen eingesetzt werden. Dieser Zugangsweg stellt eine Ausnahme dar und es besteht derzeit grundsätzlich kein Bedarf.