Aufgaben der HIBB-Zentrale sind die Steuerung, Beratung und Unterstützung der berufsbildenden Schulen sowie die Weiterentwicklung der beruflichen Bildung und die Schulaufsicht.
Die Geschäftsführung des HIBB untersteht der Behördenleitung. Die BSB schließt mit dem HIBB eine Ziel- und Leistungsvereinbarung (siehe Downloads). Die Geschäftsführung ist operativ eigenverantwortlich und dem Kuratorium des HIBB berichtspflichtig.
Die HIBB-Zentrale nimmt ihre Aufgaben in vier Geschäftsbereichen wahr:
- Schulentwicklung/Steuerung und Beratung
- Übergang Schule-Beruf
- Personal und Finanzen sowie
- Außerschulische Berufsbildung und Weiterbildung
und
- der Stabsstelle Strategisches Controlling, Bürgerschaftsangelegenheiten und Öffentlichkeitsarbeit
Die Geschäftsbereiche leisten unter anderem die
- Rechts- und Fachaufsicht über die berufsbildenden Schulen,
- Wahrnehmung aller ministeriellen Aufgaben und Grundsatzangelegenheiten der beruflichen Bildung und Weiterbildung,
- Oberste Landesbehörde nach BBiG/ HwO sowie Oberste Landesbehörde nach AFBG
- Dienstaufsicht über die Schulleiterinnen und Schulleiter,
- Beratung und Unterstützung der berufsbildenden Schulen,
- Sicherstellung der Zusammenarbeit schulischer und außerschulischer Berufsbildung,
- Partner der Jugendberufsagentur Hamburg,
- Weiterentwicklung bestehender Förderstrukturen,
- Steuerung der berufsbildenden Schulen über Ziel- und Leistungsvereinbarungen, Qualitätsentwicklung, Controlling und Berichtswesen und
- Erstellung des Wirtschaftsplans und des Jahresabschlusses sowie die Verteilung der Einzelbudgets auf die Schulen
Organigramm HIBB – Zentrale