Grafik mit blauem Hintergrund und einem gelben Baustellenschild mit der Aufschrift "Under Construction". Dahinter sind zwei gelbe Absperrbänder. Darunter steht "Diese Seite befindet sich noch im Aufbau. Änderungen oder Ergänzungen der Inhalte sind möglich.
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Sie finden die derzeitigen Informationen zu Inklusion bei den Fokusthemen:

Inklusion in der Beruflichen Bildung

Inklusion: Vielfalt stärken – Teilhabe sichern

Die berufsbildenden Schulen streben für alle Bildungsgänge eine Schulkultur an, die sich dadurch auszeichnet, dass alle willkommen sind, niemand ausgeschlossen wird und alle Lernenden das bekommen, was sie brauchen, um ihre individuellen Ziele zu erreichen:

  • Sie ermöglichen die ungehinderte Teilhabe an den Angeboten der Schule.
  • Sie setzen sich dafür ein, Benachteiligungen abzubauen und Gleichberechtigung umzusetzen.
  • Sie bemühen sich um den Abbau von Barrieren und Hindernissen, die das Lernen erschweren und junge Menschen benachteiligen können.
  • Sie begreifen Unterschiedlichkeit und Vielfältigkeit als Chance und Bereicherung.

Unser Beitrag zu inklusiver beruflicher Bildung

  • Individuelle Förderung: Lernende erhalten gezielte Hilfen, z. B. Schulbegleitung oder Nachteilsausgleiche im Unterricht und bei Prüfungen oder auch betriebliche Unterstützung durch Arbeitsassistenz.
  • Inklusionsbeauftragte: An jeder unserer aktuell 30 Schulen gibt es qualifizierte Inklusionsbeauftragte. Sie sind Ansprechpersonen für Anregungen und Fragen zu Inklusion, beraten und zeigen Wege zu Unterstützungsangeboten auf – ihre Angebote richten sich an Lernende und Lehrkräfte sowie die Betriebe.
  • Vielfalt als Chance: Wir fördern ein wertschätzendes Schul- und Ausbildungsklima, das Unterschiede als Stärke versteht. Lehrkräfte werden regelmäßig fortgebildet.
  • Kooperation im Netzwerk: Das HIBB arbeitet eng mit Schulen, Betrieben, Trägern, Kammern, der Agentur für Arbeit und der Sozialbehörde zusammen – um gemeinsam passgenaue Bildungswege zu eröffnen.

Und was heißt das konkret?

  • Wir besitzen eine besondere Expertise im Bereich der beruflichen Orientierung und Bildung und unterstützen junge Menschen mit und ohne mit Beeinträchtigungen. Grundlegend hierfür ist die 2008 in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention, die es allen Menschen ermöglicht, an allen Angeboten des öffentlichen Lebens, der Ausbildung und des Arbeitslebens gleichberechtigt teil zu haben.
  • Im Anschluss an die allgemeinbildende Schule können sich die jungen Menschen mit einem speziellen sonderpädagogischen Förderbedarf entscheiden, ob sie inklusiv oder exklusiv beschult werden möchten.
    • In inklusiven Bildungsangeboten lernen und arbeiten junge Menschen mit und ohne speziellen Förderbedarf gemeinsam. Die berufsbildenden Schulen bieten hierfür mit der dualisierten Ausbildungsvorbereitung an allen Standorten die Möglichkeit für eine inklusive Beschulung. Auch an ausgewählten Produktionsschulen ist eine inklusive Beschulung möglich.
    • In exklusiven Bildungsangeboten lernen und arbeiten junge Menschen mit speziellen Förderbedarfen gemeinsam in einer Lerngruppe. Derzeit werden an verschiedenen Standorten entsprechende Angebote in den Bildungsgängen Berufsvorbereitung, vollqualifizierende Berufsfachschule und teilqualifizierende Berufsfachschule (u. a. Handelsschule, Höhere Handelsschule) angeboten.

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Nachteilsausgleich
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