Sämtliche Anmeldefristen für die vollschulischen Bildungsgänge an berufsbildenden Schule werden verlängert. Neue Anmeldefrist ist der 30. April 2021.
Ab Montag, 19. Oktober 2020, gilt bis auf Weiteres die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch für den Unterricht der berufsbildenden Schulen sowie für den Unterricht der Oberstufen an den weiterführenden Schulen. Das betrifft Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und Schulbeschäftigte gleichermaßen.
Hamburgs Schulen öffnen die Türen, aber Einschränkungen bleiben
Die berufliche Orientierung ist in der jetzigen Situation von hoher Bedeutung und wird daher in den Schulen – soweit möglich – wie geplant durchgeführt.
Sämtliche Anmeldefristen für die vollschulischen Bildungsgänge an berufsbildenden Schule werden nochmals verlängert. Neue Anmeldefrist ist der 15. Juni.
An den berufsbildenden Schulen finden jetzt die Abschlussprüfungen statt. Auch der Präsenzunterricht für die Abschlussklassen ist seit dem 27. April wieder aufgenommen worden. Deswegen setzen die berufsbildenden Schulen einen Hygieneplan um.
Eine gute Hygiene schützt die Gesundheit der gesamten Schulgemeinschaft, der Schülerinnen und Schüler, des pädagogischen und nicht-pädagogischen Personals. Alle berufsbildenden Schulen verfügen deshalb über einen schulischen Hygieneplan, in dem die wichtigen Eckpunkte nach dem Infektionsschutzgesetz geregelt sind.