Berufsoberschule für Gesundheit und Soziales

Die Berufsoberschule führt Schülerinnen und Schüler mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem insgesamt zweijährigen Bildungsgang der Jahrgangstufen 12 und 13 zur fachgebundenen Hochschulreife oder bei Nachweis bzw. Belegung einer zweiten Fremdsprache zur allgemeinen Hochschulreife.

Wenn Sie die Fachhochschulreife bereits im Rahmen von DualPlus oder der Fachoberschule erworben haben, ist unter bestimmten Voraussetzungen auch ein direkter Einstieg in die Jahrgangsstufe 13 möglich (BerufsAbitur).

Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann eine Ausbildungsförderung nach den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) erhalten.

Zielgruppe

Zielgruppe sind Jugendliche und junge Erwachsene, die nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem Jahr ihre Fachhochschulreife (Fachabitur) oder in zwei Jahren ihre fachgebundene bzw. allgemeine Hochschulreife (Abitur) erlangen möchten.

Unterrichtsfächer

Pädagogik/Psychologie, Gesundheit/Pflege, Ästhetische-kulturelle Bildung, Sozialmanagement und Wirtschaft, Integrierte Naturwissenschaften, Fachenglisch, Sprache und Kommunikation, Mathematik, PGW (Politik/Gesellschaft/Wirtschaft)

Aufnahmebedingungen

Aufgenommen werden grundsätzlich nur Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Hauptwohnsitz in Hamburg nachweisen (Meldebescheinigung).

Zulassungsvoraussetzung:

  • In die Jahrgangsstufe 12 wird aufgenommen, wer den mittleren Schulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss mit einer Durchschnittsnote von mindestens 3,3 und einer Durchschnittsnote über die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik von mindestens 3,0 nachgewiesen oder die Zugangsberechtigung zur Vorstufe der gymnasialen Oberstufe erworben hat
  • sowie Nachweis einer der jeweiligen Ausbildungsrichtung nach § 2 Absatz 2 APO-BOS entsprechenden mindestens zweijährigen erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung oder einer der jeweiligen Ausbildungsrichtung nach § 2 Absatz 2 APO-BOS entsprechenden mindestens fünfjährigen Berufstätigkeit.

In Ausnahmefällen kann aufgenommen werden, wer über eine mindestens zweijährige einschlägige Berufsausbildung und den mittleren Schulabschluss verfügt sowie eine Durchschnittsnote von mindestens 2,5 im Abschlusszeugnis der Berufsschule, vollqualifizierenden Berufsfachschule oder Fachschule erreicht hat bzw. bei der Laufbahnprüfung des öffentlichen Dienstes in der Laufbahngruppe 1 (zweites Einstiegsamt) eine Gesamtprüfungsnote von mindestens 2,5 erreicht hat.

  • In die Jahrgangsstufe 13 wird versetzt oder aufgenommen, wer die Fachhochschulreife oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss jeweils mindestens mit der Durchschnittsnote 3,0 erworben hat,
  • sowie Nachweis einer der jeweiligen Ausbildungsrichtung nach § 2 Absatz 2 APO-BOS entsprechenden mindestens zweijährigen erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung oder einer der jeweiligen Ausbildungsrichtung nach § 2 Absatz 2 APO-BOS entsprechenden mindestens fünfjährigen Berufstätigkeit und
  • bisher höchstens einmal an einer Prüfung zum Erwerb der fachgebundenen oder der allgemeinen Hochschulreife ohne Erfolg teilgenommen hat.

 

Abschluss

Mit dem erfolgreichen Abschluss des ersten Jahres erwirbt man die Fachhochschulreife.

Nach erfolgreichem Abschluss des zweiten Jahres erwirbt man entweder die fachgebundene Hochschulreife oder bei Nachweis bzw. Belegung einer zweiten Fremdsprache die allgemeine Hochschulreife.

Im Rahmen des Unterrichts in Fachenglisch besteht die Möglichkeit am Ende der Ausbildung durch eine Prüfung das Englisch KMK-Fremdsprachenzertifikat zu erwerben.

Anmeldung

Anmeldeschluss ist der 30. April eines jeden Jahres bei den anbietenden Schulen.

Kontakt im HIBB

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