Dualisierte Ausbildungsvorbereitung (AvDual)

Die dualisierte Ausbildungsvorbereitung (AvDual) ist ein Angebot für alle schulpflichtigen Jugendlichen

  • mit und ohne Beeinträchtigung und
  • • ohne oder mit einem ersten allgemeinbildenden Schulabschluss, die noch keine begründete Berufswahlentscheidung getroffen haben.

Es richtet sich an alle Jugendlichen, die in der Regel nach der Jahrgangsstufe 10 die Stadtteilschule verlassen, das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder ein ReBBZ oder eine spezielle Sonderschule besucht haben. In der AV lernen und arbeiten die Jugendlichen in den Betrieben der Wirtschaft und in berufsbildenden Schulen.

Die Ausbildungsvorbereitung wird an derzeit 19 AV-Standorten der berufsbildenden Schulen angeboten. An allen AV-Standorte können junge Menschen mit speziellem Förderbedarf (geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sinnesbehinderungen, Autismus) beschult werden.

Zielgruppe

Die dualisierte Ausbildungsvorbereitung richtet sich an

  • alle schulpflichtigen Jugendlichen mit und ohne Beeinträchtigung,
  • die nicht an anderen Bildungsmaßnahmen teilnehmen und
  • noch keine begründete Berufswahlentscheidung getroffen haben.

Struktur & Ziele

Es wird nach individualisierten Lehr- und Lernkonzepten gearbeitet. Nach dem Abschluss der Orientierungsphase, in der neben dem Lernen in der Schule an drei Tagen in der Woche in Betrieben gearbeitet und gelernt wird, ist ein zeitnaher Wechsel in eine duale Berufsausbildung oder der Übergang in eine duale Berufsvorbereitung („Qualifizierung und Arbeit für Schulabgänger“, Einstiegsqualifizierung, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme) jederzeit möglich.

Das Angebot der Ausbildungsvorbereitung (AV) ist bezirklich organisiert, d.h., für jede allgemeinbildende Schule ist festgelegt, zu welcher der 19 AV anbietenden beruflichen Schulen ihre Schüler/innen in die Ausbildungsvorbereitung gehen. (Zuordnung siehe „Weitere Dokumente“)

Das Ziel ist, dass sich die Jugendlichen beruflich orientieren, eine begründete Berufswahlentscheidung treffen und in Ausbildung oder Arbeit übergehen.

Aufnahmebedingungen

Schulpflichtige Jugendliche, die nach Verlassen der 10. Klasse der Stadtteilschule oder des ReBBZ keinen Anschluss (wie einen Ausbildungsplatz) haben, erhalten eine Einladung in die Ausbildungsvorbereitung.

Abschluss

Im Rahmen der Ausbildungsvorbereitung wird durch erfolgreiche Teilnahme an der zentralen Prüfung der Abschluss der BVS erreicht, der dem erweiterten ersten Schulabschluss gleichwertig ist.

Anmeldung

siehe Aufnahmebedingungen

Kontakt im HIBB

Informationen für Lernende mit speziellen Förderbedarfen

Die Ausbildungsvorbereitung (AV) kann auch zur Vorbereitung auf die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt im Rahmen der Maßnahmen „Unterstützte Beschäftigung (UB)“ oder der „Betrieblichen Berufsbildung (BBB)“ oder auf die Qualifizierung im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) dienen. Ausgangspunkt sind die individuellen Fähigkeiten der Jugendlichen.

Lernende mit speziellem Förderbedarf können zusätzlich eine individuelle Unterstützung und Begleitung durch Arbeitsassistenz erhalten.
Bei Bedarf kann die Ausbildungsvorbereitung (AV) um ein Jahr über die gesetzliche Schulpflicht hinaus verlängert werden.

Schulpflichtige Lernende mit Beeinträchtigung bzw. speziellen Förderbedarf werden zentral über das HIBB Übergangsmanagement angemeldet. Bitte nehmen Sie hierfür Kontakt auf:

Kontakt für Schulpflichtige Lernende mit Beeinträchtigung bzw. speziellen Förderbedarf

Weitere Dokumente

  • Am 6. Februar 2024 veröffentlicht

    „Anschlüsse ermöglichen – Perspektiven eröffnen“ 2024

    Die Broschüre informiert über Anschlussperspektiven für Jugendliche unter 25 Jahren, die die 10. Klasse mit oder ohne Schulabschluss beendet haben.
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  • Am 3. Januar 2023 veröffentlicht

    Zuordnung der allgemeinbildenden Schulen zur aufnehmenden berufsbildenden Schule

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  • Am 25. Februar 2022 veröffentlicht

    Richtlinie Leistungsnachweise (außer BG)

    Richtlinie für Leistungsnachweise an berufsbildenden Schulen in Hamburg
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  • Am 30. September 2019 veröffentlicht

    Mediation Sprachmittlung

    Schriftliche Sprachmittlungsaufgaben erstellen und bewerten
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  • Am 30. November 2018 veröffentlicht

    Sprachfeststellungsprüfungen

    Prüfungen in einer anderen Sprache anstelle der Pflichtfremdsprache Englisch (Sprachfeststellungsprüfungen) in beruflichen Bildungsgängen
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  • Am 30. März 2012 veröffentlicht

    SpuK BVS schriftliche Prüfung

    Schriftliche Prüfung in der Berufsvorbereitungsschule im Fach Sprache und Kommunikation zum Erwerb des BVS-Abschlusses, der in seinen Berechtigungen dem ersten allgemeinbildenden Schulabschluss entspricht
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  • Am 30. November 2008 veröffentlicht

    Fachenglisch – Hinweise zu Aufgabenstellung und Bewertung von Prüfungsaufgaben auf Stufe A2

    Fachenglisch - Hinweise zur Aufgabenstellung und Bewertung von Prüfungsaufgaben in der Berufsvorbereitungsschule zum Erwerb des in seinen Berechtigungen gleichwertigen Hauptschulabschlusses auf der Stufe A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens
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Schulen mit AvDual