Gesundheits- und Pflegeassistenz

Der Beruf Gesundheits- und Pflegeassistenz ersetzt seit 2007 in Hamburg die Berufe Altenpflegehilfe und Krankenpflegehilfe. Die Ausbildung eröffnet Frauen und Männern, auch ohne Bildungsabschluss, einen Zugang zu den Gesundheits- und Pflegeberufen und ermöglicht den Erwerb eines weiterführenden Schulabschlusses.

Die „Gesundheits- und Pflegeassistenz“ ist eine betriebliche Berufsausbildung. Voraussetzung ist der Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einer Pflegeeinrichtung in Hamburg. Viele Betriebe arbeiten mit dem HIBB zusammen und schicken ihre Auszubildenden an die Berufliche Schule Burgstraße (BS 12).

Zielgruppen

  • Erstausbildung
    Wenn Sie noch keine Berufserfahrung haben und einen Betrieb finden, der Sie ausbilden möchte, kommt für Sie die Erstausbildung in Frage.
  • Sondermaßnahmen
    Wenn Sie keinen Ausbildungsplatz in einem Betrieb finden sollten, informieren Sie sich über Ausbildungsalternativen bei der Agentur für Arbeit Hamburg oder Ihrem Jobcenter. Ausbildungsplätze mit auch mit sozialpädagogischer Betreuung und Förderunterricht angeboten.
  • Umschulung/Nachqualifikation
    Für die Erwachsenenbildung wird die Ausbildung als Nachqualifikation (berufsbegleitende Ausbildung) oder Umschulung angeboten. Dieses Angebot kann in jedem Alter und ohne Berufsschulpflicht wahrgenommen werden.

Struktur & Inhalt

Die Ausbildung dauert 2 Jahre. Sie werden abwechselnd im Betrieb und in der Schule lernen.
Die Ausbildung umfasst mindestens 2.240 Stunden praktische Ausbildung sowie 960 Stunden theoretischen und 500 Stunden fachpraktischen Unterricht. 

Die Ausbildung vermittelt Kompetenzen, die für eine qualifizierte Betreuung und Pflege von Menschen unter Anleitung einer Pflegefachkraft erforderlich sind. Die Ausbildung befähigt zur Tätigkeit in ambulanten Pflegeeinrichtungen, in der Tagespflege und im stationären Pflegebereich, insbesondere in Pflegeheimen, Krankenhäusern, Wohngruppen und betreuten Wohnanlagen. Gesundheits- und Pflegeassistentinnen bzw. Pflegeassistenten unterstützen gesunde, kranke und pflegebedürftige Menschen generationenübergreifend, selbstständig und eigenverantwortlich im Bereich pflegerischer Grundversorgung sowie im Haushaltsmanagement.

Darüber hinaus gibt es von den Krankenkassen festgelegte Tätigkeiten, die im Bereich SGB V und XI von Gesundheits- und Pflegeassistentinnen bzw. Pflegeassistenten durchgeführt werden dürfen.

Die zweijährige Ausbildung ist durch das Hamburgische Gesetz über die Ausbildung in der Gesundheits- und Pflegeassistenz (HmbGPAG) geregelt. 

Finanzierung

Auszubildende haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung, die sich an dem Tarifvertrag TVA-L Pflege orientiert.

Aufnahmebedingungen

Was muss ich mitbringen?

 

  • Gesundheitliche Eignung für den Beruf
Was sollte ich mitbringen?

 

  • Interesse an medizinischen Themen
  • körperliche und psychische Belastbarkeit
  • Einfühlungsvermögen
  • Geduld
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Teamfähigkeit
  • Bereitschaft zu körpernaher Arbeit

Weitere Dokumente

  • Am 28. Januar 2025 veröffentlicht

    Infoblatt Wege in Pflegeberufe Teil 1

    Mehr erfahren
  • Am 28. Januar 2025 veröffentlicht

    Infoblatt Wege in Pflegeberufe Teil 2

    Mehr erfahren
  • Am 25. Februar 2022 veröffentlicht

    Richtlinie Leistungsnachweise (außer BG)

    Richtlinie für Leistungsnachweise an berufsbildenden Schulen in Hamburg
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  • Am 1. August 2007 veröffentlicht

    Bildungsplan Gesundheits-und Pflegeassistenz

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