Gesundheits- und Pflegeassistenz

Der Beruf Gesundheits- und Pflegeassistenz ersetzt seit 2007 in Hamburg die Berufe Altenpflegehilfe und Krankenpflegehilfe. Die Ausbildung eröffnet Frauen und Männern, auch ohne Bildungsabschluss, einen Zugang zu den Gesundheits- und Pflegeberufen und ermöglicht den Erwerb eines weiterführenden Schulabschlusses.

Die „Gesundheits- und Pflegeassistenz“ ist eine betriebliche Berufsausbildung. Voraussetzung ist der Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einer Pflegeeinrichtung in Hamburg. Viele Betriebe arbeiten mit dem HIBB zusammen und schicken ihre Auszubildenden an die Berufliche Schule Burgstraße (BS 12).

Ausgebildet wird nach dem Berufs-Bildungsgesetz (BBiG).

Zielgruppen

  • Erstausbildung
    Wenn Sie noch keine Berufserfahrung haben und einen Betrieb finden, der Sie ausbilden möchte, kommt für Sie die Erstausbildung in Frage.
  • Erstausbildung über einen Ausbildungsträger
    Wenn es Ihnen nicht gelingt, einen Ausbildungsplatz in einem Betrieb zu finden und Sie voraussichtlich Hilfe benötigen, um die Ausbildung erfolgreich abzuschließen (ausbildungsbegleitende Hilfen), können Sie eine Ausbildung über einen Ausbildungsträger machen.
  • Berufsbegleitende Ausbildung
    Wenn Sie einen Arbeitsplatz in der Pflege haben, aber noch keine Qualifikation, können Sie die Ausbildung berufsbegleitend absolvieren.

Struktur & Inhalt

Die Ausbildung dauert 2 Jahre. Sie werden abwechselnd im Betrieb und in der Schule lernen.
Die Ausbildung umfasst mindestens 2.240 Stunden praktische Ausbildung sowie 960 Stunden theoretischen und 500 Stunden fachpraktischen Unterricht. Dazu gehören Einsätze in der ambulanten Pflege, in der stationären Altenpflege und im Krankenhaus.
Die Ausbildung vermittelt Kenntnisse für eine gute Pflege in Pflegediensten, Pflegeheimen und Krankenhäusern. Diese abwechslungsreiche und umfassende Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Inhalte und Ablauf sind gesetzlich geregelt.

 

Inhalte

 

  • Menschen bei einer gesunden Lebensweise unterstützen und fördern
  • Menschen bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten unterstützen
  • pflegebedürftige Menschen bei der Grundversorgung unterstützen
  • Pflegeberichte schreiben und Pflegemaßnahmen dokumentieren
  • Menschen bei der Auseinandersetzung mit Erkrankungen und Behinderungen unterstützen
  • Mit anderen Berufsgruppen im Team, mit privat Pflegenden und Angehörigen zusammen arbeiten

Finanzierung

Auszubildende haben Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Da es in der Gesundheits-und Pflegeassistenz keinen allgemein verbindlichen Tarifvertrag gibt, kann diese zwischen den einzelnen Trägern der praktischen Ausbildung sehr unterschiedlich ausfallen. Meist staffelt sie sich nach dem Ausbildungsjahr.
Bei der Ausbildung in Kleingruppen mit besonderen ausbildungsbegleitenden Hilfen (Trägerausbildung) ist die Vergütung dementsprechend geringer.

Aufnahmebedingungen

Was muss ich mitbringen?

 

  • Gesundheitliche Eignung für den Beruf
  • Sie sollten mindestens 16 Jahre alt sein, wenn Sie die Ausbildung beginnen. Beim Facheinsatz im Krankenhaus (2. Hälfte des 2. Ausbildungsjahres) müssen Sie das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Was sollte ich mitbringen?

 

  • Interesse an medizinischen Themen
  • körperliche und psychische Belastbarkeit
  • Einfühlungsvermögen
  • Geduld
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Teamfähigkeit
  • Bereitschaft zu körpernaher Arbeit
  • In der Regel Hauptschluss (aber auch ohne Hauptschluss möglich)

Weitere Dokumente

  • Am 17. Januar 2024 veröffentlicht

    Infoblatt Wege in Pflegeberufe Teil 1

    Mehr erfahren
  • Am 17. Januar 2024 veröffentlicht

    Infoblatt Wege in Pflegeberufe Teil 2

    Mehr erfahren
  • Am 25. Februar 2022 veröffentlicht

    Richtlinie Leistungsnachweise (außer BG)

    Richtlinie für Leistungsnachweise an berufsbildenden Schulen in Hamburg
    Mehr erfahren
  • Am 1. August 2007 veröffentlicht

    Bildungsplan Gesundheits-und Pflegeassistenz

    Mehr erfahren