Aufruf 2024
Die EU-Kommission hat den Programmleitfaden 2024 sowie die Termine für die Antragstellung 2024 veröffentlicht.
Diese sind für die Leitaktion 1 (KA1) Mobilitäten:
Kurzzeitige Mobilität – Runde 1: bis 20. Februar 2024 – 12:00 Uhr
Kurzzeitige Mobilität – Runde 2: bis 01. Oktober 2024 – 12:00 Uhr. Dieser Termin steht jedoch unter dem Vorbehalt einer Freigabe durch die NA BIBB. Aktuell ist nicht damit zu rechnen, dass eine zweite Antragsrunde möglich sein wird.
Mittelabruf für akkreditierte Schulen: bis 20. Februar 2024 , 12:00 Uhr
Mit den Förderungen aus dem Mittelabruf vom 20.02.24 können die Mobilitäten im Rahmen der Akkreditierung ab 01.06.24 beginnen.
Akkreditierung: bis 01. Oktober 2024, 12:00 Uhr
In den vergangenen Runden sind mehr Schulen als erwartet akkreditiert worden. Der Programmleitfaden für 2024 sieht vor, dass die nationalen Agenturen die Akkreditierungen begrenzen können. Das bedeutet, dass in der Antragsbewertung die höchste erreichte Punktzahl über die Mittelzuweisung entscheidet.
Für die Leitaktion 2 (KA 2) Partnerschaften:
Kooperationspartnerschaften: bis 05. März 2024, 12:00 Uhr
Kleinere Partnerschaften- Runde 1: bis 05. März 2024, 12:00 Uhr
Zentren der beruflichen Exzellenz: bis 07. Mai 2024, 17:00 Uhr
Kleinere Partnerschaften – Runde 2: bis 01. Oktober 2024, 12:00 Uhr
Die Einreichung der Anträge erfolgt elektronisch bei der Nationalen Agentur des BIBB. Weitere Informationen finden Sie hier.
Erasmus+ Programmleitfaden 2024
Der Programmleitfaden 2024 enthält alle wichtigen Informationen über Erasmus+ und gibt einen umfassenden Überblick über die Möglichkeiten und Finanzierungsangebote des Programms.