Der Berufsschulunterricht für Auszubildende in Hamburger Betrieben findet in der Regel in Hamburg statt. Eine Ausnahme bilden sogenannte Splitterberufe, die man zwar in Hamburger Unternehmen und Betrieben lernen kann, für die man aber in einem anderen Bundesland zur Berufsschule gehen muss.

Für Schülerinnen und Schüler in anerkannten Ausbildungsberufen mit geringer Zahl Auszubildender werden daher länderübergreifende Fachklassen gebildet.

Mit Beschluss zur Bildung länderübergreifender Fachklassen am 26.01.1984 in der Fassung vom 23.02.2018 hat die Kultusministerkonferenz

  • die Organisation des Berufsschulunterrichts,
  • die Zahlung von Schulbeiträgen beim Besuch länderübergreifender Fachklassen,
  • die Gewährung von Zuschüssen zu den Unterkunfts- und Verpflegungskosten an Berufsschüler beim Besuch länderübergreifender Fachklassen,
  • die Zuschüsse zu den Beförderungs- und Lernmittelkosten und
  • die bilaterale Regelung zwischen den Ländern

geregelt.