Tätigkeitsbeschreibung:

Ombudspersonen für § 26 II-Kräfte

Entsprechend der Zielsetzung des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) soll von einer Versetzung einer Beamtin bzw. eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit abgesehen werden, wenn eine anderweitige Verwendung möglich ist.

Für die Betroffenen ist dieser Aufgabenwechsel zugleich mit einer beruflichen Umorientierung verbunden. Die Ombudspersonen möchten Kolleginnen und Kollegen, die nach §26 Absatz II BeamtStG in anderweitige Verwendung eingesetzt werden, bei dieser beruflichen Umorientierung unterstützen und beratend zur Seite stehen.

Zu den Aufgaben der Ombudspersonen gehören insbesondere:

  • den Betroffenen als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen,
  • die Betroffenen zu informieren, zu beraten und zu unterstützen,
  • die neue Arbeitssituation zu begleiten und mit den beteiligten Dienststellen zu kommunizieren

Die Vertraulichkeit der Beratungen sowie die Verschwiegenheit über die der Ombudsperson anvertrauten Angelegenheiten und Informationen sind gewährleistet