Die Ombudsstellen

  • Ombudsstelle Inklusive Bildung,
  • Ombudsstelle für SchülerInnenvertretungen und Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach § 49 (HmbSG) und
  • Ombudsstelle Besondere Begabungen

beraten und unterstützen Eltern sowie Schülerinnen und Schüler.

Die Beratung ist kostenlos, neutral, unabhängig und vertraulich.

Für weitere Informationen folgen Sie bitte dem internen Link.