Als Ansprechpartner und Interessenvertretung für die Belange der schwerbehinderten Beschäftigten gibt es in der Behörde für Schule und Berufsbildung eine Vertrauensperson. Zu den Aufgabe der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen gehören insbesondere:
- allen schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen bei ihrer Eingliederung in die Behörde zu helfen,
- die Interessen der Schwerbehinderten zu vertreten und
- ihnen bei den mit einer Behinderung in Zusammenhang stehenden Problemen und Fragen am Arbeitsplatz helfend und beratend zur Seite zu stehen.