Die Geschäftsführung des HIBB untersteht der Behördenleitung. Die Geschäftsführung ist operativ eigenverantwortlich und dem Kuratorium des HIBB berichtspflichtig. Das Kuratorium besteht aus neun stimmberechtigten und zwei beratenden Mitgliedern. Zu den stimmberechtigten Mitgliedern gehören drei Vertreter der Behörde für Schule und Berufsbildung, drei Vertreter von Kammern und Verbänden sowie drei Vertreter/innen der Gewerkschaften. Beratende Kuratoriumsmitglieder sind zwei Schulleiter/innen berufsbildender Schulen.

Es berät die Geschäftsführung in allen Angelegenheiten der beruflichen Bildung, beschließt über Schwerpunkte der Berufsbildungspolitik, Rahmenbedingungen der Lehrpläne sowie Vorschläge für den Etat und zur Ernennung von Schulleitungen.

Die Stabsstelle Strategisches Controlling, Bürgerschaftsangelegenheiten und Öffentlichkeitsarbeit ist direkt der Geschäftsführung unterstellt.


Die HIBB-Zentrale hat in den vergangenen Monaten eine grundlegende Organisationsentwicklung vollzogen, um die Schulen auch zukünftig optimal in ihrer pädagogischen Arbeit und Weiterentwicklung unterstützen zu können. Hierfür werden u.a.

  • Geschäftsprozesse der HIBB- Zentrale an die Anforderungen angepasst, die sich aus den Schulentwicklungsprozessen ergeben,
  • die Steuerung und Beratung der berufsbildenden Schulen weiterentwickelt,
  • die Abstimmung, Beteiligung und Rückkopplung zwischen Verwaltung und Schulaufsicht verbessert.

 

Auswahl Leitung und Stabsstelle