Durch die Gleichstellungsbeauftragte für das pädagogische Personal sowie die Verwaltung und das nicht-pädagogische Personal wird die Gleichstellung von Frauen und Männern gefördert. Sie wirkt mit an der Umsetzung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Hamburgischen öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz). Beide Gleichstellungsbeauftragten achten auf die Entwicklungen in ihren Dienststellen, weisen auf Ungleichbehandlungen hin und schaffen ein Bewusstsein für geschlechterspezifische Unterschiede.

Ziele und Vorhaben der Gleichstellungsbeauftragten der BSB sind u.a.

  • geschlechtergerechte Personalauswahlverfahren
  • paritätisch besetzte Auswahlkommissionen
  • paritätisch besetzte Spitzen- und Führungsfunktionen
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Aufwertung der Familienarbeit
  • Ursachenforschung zu Gleichstellungshindernissen
  • Steigerung der Attraktivität der Elternzeit für Väter