Die Berufsschule ist – neben dem Ausbildungsbetrieb – der zweite Lernort in der dualen beruflichen Erstausbildung. Sie vermittelt allgemeinbildende, berufsbezogene und berufsübergreifende Kompetenzen.

Der berufsbegleitende Unterricht findet parallel zur betrieblichen Ausbildung statt. Er umfasst grundsätzlich zwölf Unterrichtstunden wöchentlich. Dieser Unterricht erfolgt zumeist in zusammenhängenden Abschnitten (Blockunterricht) oder in Teilzeitunterricht.
Die betriebliche Ausbildung kann auch zum Teil in überbetrieblichen Ausbildungsstätten und vereinzelt im Ausbildungsverbund stattfinden. Der Berufsschulunterricht findet in der Regel in Hamburg statt.
Wenn jedoch die Zahl der Berufsschülerinnen und Berufsschüler pro Beruf sehr klein ist, kann auch der Besuch einer auswärtigen Berufsschule in Frage kommen (siehe Splitterberufe).


Zielgruppe

Alle Menschen, die sich für eine Ausbildung im vielfältigen dualen System interessieren und einen entsprechenden Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben.


Struktur & Ziele

Die wesentlichen Ziele der betrieblichen Ausbildung (Lernort Betrieb) sind:

  • Erwerb praktischer Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse (Berufliche Handlungskompetenz)
  • Einarbeiten in berufliche Tätigkeiten,
  • Kennenlernen der betrieblichen Abläufe und Zusammenhänge.

Die wesentlichen Ziele der berufsschulischen Ausbildung (Lernort Berufsschule) sind:

  • Erwerb berufsbezogener Kompetenzen (Fachkompetenz, d.h. Wissen und Fertigkeiten; Personalkompetenz, d.h. Sozialkompetenz und Selbstständigkeit) unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der jeweiligen Berufsausbildung (berufsbezogener Unterricht),
  • Vertiefung von allgemeinbildenden Bildungsinhalten vorangegangener Schulstufen (berufsübergreifender Unterricht),
  • optional ergänzender Unterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife (siehe Dual plus Fachhochschulreife).

Aufnahmebedingungen

Die Basis für jede einzelne Ausbildung ist der Ausbildungsvertrag. Mit ihm verpflichtet sich die oder der Auszubildende, bestimmte Bedingungen der Ausbildung zu erfüllen. Der Ausbildungsvertrag regelt unter anderem Struktur und Inhalte (Art, Gliederung, Ziel der Ausbildung), Zeiten (Beginn, Dauer der Ausbildung sowie Probezeit und tägliche Ausbildungszeit) sowie Vergütungs- und Kündigungsmodalitäten.


Abschluss

Mit dem Abschluss der Berufsschule erwirbt der Absolvent bzw. die Absolventin zusätzlich zur beruflichen Qualifizierung zumindest den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss. Bei Vorliegen besonderer Leistungen entspricht das Abschlusszeugnis in seinen Berechtigungen mindestens einem mittleren Bildungsabschluss. Zudem können Auszubildende mit einem guten mittleren Bildungsabschluss parallel zur dualen Berufsausbildung mit einer mindestens dreijährigen Ausbildungsdauer in Zusatzunterricht an der Berufsschule die Fachhochschulreife erwerben (siehe Dual plus Fachhochschulreife). Über den weiteren Weg der Berufsoberschule Jahrgangsstufe 13 ist dann auch der Erwerb einer fachgebundenen bzw. allgemeinen Hochschulreife möglich (= BerufsAbitur).
Darüber hinaus bieten einige Berufsschulen für besonders leistungsfähige Auszubildende bestimmte Zusatzqualifikationen an. Bitte fragen Sie bei Interesse bei Ihrer Berufsschule nach.


Anmeldung

Die Anmeldung zum Berufsschulunterricht erfolgt durch den Betrieb.


Rahmenlehrpläne

Die Rahmenlehrpläne der hamburger Berufsschulen entsprechen den KMK-Rahmenlehrplänen (siehe Rechtliche Grundlagen).

 

 

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