Die Aufgaben des Strahlenschutzbevollmächtigten bestehen im Wesentlichen darin,

  • fachkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Schulen zu Strahlenschutzbeauftragten zu bestellen,
  • den Erhalt der Fachkunde der Strahlenschutzbeauftragten (Teilnahme an Fortbildungen im Abstand von 5 Jahren) zu überwachen,
  • Kurse für den Erwerb / Erhalt der Fachkunde zu organisieren,
  • Schulanträge auf Beschaffung von Strahlung abgebenden Materialien und Geräten nach Klärung mit dem Amt für Arbeitsschutz zu genehmigen oder abzulehnen,
  • die Entsorgung von radioaktiven Stoffen zu organisieren,
  • jährliche Bestandsanzeigen der Schulen einzuholen,
  • technische Prüfungen von nicht bauartzugelassenen Strahlern oder Schulröntgeneinrichtungen zu veranlassen,
  • die Strahlenschutzanweisung zu erlassen und ihren Aushang sicherstellen,
  • Anweisungen des Amtes für Arbeitsschutz umzusetzen,
  • über ein Notfalltelefon erreichbar zu sein.