Die Ausbildung soll Sie dazu befähigen, als sozialpädagogische Assistentin oder sozialpädagogischer Assistent gemeinsam mit sozialpädagogischen Fachkräften bei der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in sozialpädagogischen Arbeitsbereichen tätig zu sein.

Unter bestimmten Bedingungen ist, falls Sie ihn nicht mitbringen, der Erwerb des Mittleren Schulabschlusses oder der Erwerb der Fachhochschulreife möglich.


Zielgruppe

Die Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz richtet sich mit der zweijährige Ausbildung an junge Menschen mit einem mittleren Schulabschluss sowie mit der zweieinhalbjährige Ausbildung an junge Menschen mit einem erweiterten ersten allgemeinbildenden Schulabschluss. 


Struktur

Die zweijährige Ausbildung (für Schülerinnen und Schüler mit Mittlerem Schulabschluss) bzw. die verlängerte zweieinhalbjährige Ausbildung (für Schülerinnen und Schüler mit Erweitertem Erstem Schulabschluss) umfasst eine schulische und eine praktische Ausbildung. An drei Tagen in der Woche sind die Schülerinnen und Schüler in der Schule, an zwei Tagen in einer Praxisstätte. Die Ausbildung beginnt mit einem Probehalbjahr.

Unterrichtsfächer:
Sozialpädagogisches Handeln, Entwicklung und Bildung, Sprache und Kommunikation, Kreative Gestaltung, Bewegung/Spiel/Musik, Naturwissenschaften und Gesundheit, Fachenglisch, Mathematik, Wirtschaft und Gesellschaft, Wahlpflichtbereich.


Aufnahmebedingungen

Für die Aufnahme in die zweijährige Ausbildung in Vollzeitform ist der Nachweis

  • des mittleren Schulabschlusses (MSA) oder
  • der Versetzung in die gymnasiale Oberstufe notwendig.

Für die Aufnahme in die zweieinhalbjährige Ausbildung in Vollzeitform ist der Nachweis

  • des erweiterten ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses (eESA) notwendig.

Weitere Bedingungen für die Aufnahme in die zweijährige oder zweieinhalbjährige Ausbildung sind

  • der Nachweis eines Platzes für die praktische Ausbildung in einer von der Schule genehmigten Praxisausbildungsstätte und
  • die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (kann nur mit einer Bescheinigung der Schule angefordert werden)

Abschluss

Mit Erwerb des Abschlusszeugnisses wird die Berechtigung verliehen, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte sozialpädagogische Assistentin“ oder „Staatlich geprüfter sozialpädagogischer Assistent“ zu führen.

Wer seinen Mittleren Schulabschluss mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch, oder den Zugang in die gymnasiale Oberstufe vorweisen kann, kann parallel zur Berufsausbildung die Fachhochschulreife erwerben. Dies geht einher mit einem erhöhten Anforderungsniveau in den Fächern Mathematik, Fachenglisch und Naturwissenschaften.


Anmeldung

Ausbildungsbeginn ist der erste Schultag nach den Sommerferien.

Anmeldungen erfolgen in der Regel ab dem 01. Februar bis zum 30 April des jeweiligen Jahres.

Zentrale Anmeldeschule für Schülerinnen und Schüler mit Mittlerem Schulabschluss ist für die staatlichen Schulen:

Berufliche Schule Hamburg-Harburg (BS 18)
Göhlbachtal 38, 21073 Hamburg
Tel.: 428 88 63-0
http://beruflicheschulehamburgharburg.de

 

Zentrale Anmeldeschule für Schülerinnen und Schüler mit Erweitertem ersten allgemeinbildenden Schulabschluss nach 10 Jahren oder einer der oben genannten Voraussetzungen ist für die staatlichen Schulen:

Berufliche Schule für Sozialpädagogik – Anna-Warburg-Schule (BS 23)
Niendorfer Marktplatz 7a, 22459 Hamburg
Tel.: 428 86 92-0
http://anna-warburg-schule.de