Leitaktionen

Die interessantesten Leitaktionen von Erasmus+ im Rahmen der Berufsbildung sind u.a.:

Leitaktion 1: Lernmobilität von Einzelpersonen (KA 1)

Geförderte Projekte finden im Rahmen von Lern-/Lehraufenthalten im europäischen Ausland statt, um ihre beruflichen Schlüsselqualifikationen, interkulturelle und Sprachkompetenz im internationalen Umfeld durch Praxisaufenthalte in Unternehmen oder Partnerschulen zu erweitern und zu vertiefen. Dies gilt sowohl für Lernende als auch für das Bildungspersonal gleichermaßen.

Leitaktion 2: Partnerschaften (KA 2)

Im Rahmen von Partnerschaften sollen Organisationen in den Bereichen Bildung, Ausbildung und Jugend sowie Unternehmen, Behörden etc. kooperieren. Auf diese Weise soll ein Erfahrungsaustausch realisiert werden, um die folgenden Ziele zu realisieren:

  • Qualitätssteigerung von Lehren und Lernen
  • Modernisierung von Institutionen und
  • Gewährleistung des Erfahrungsaustausches,
    um die Bildungssysteme an die wachsenden Anforderungen anzupassen.

Es gibt zwei Möglichkeiten, um die Fördermittel für die Leitaktionen zu beantragen:

  • Akkreditierung: Mit der Akkreditierung erlangen Sie eine Art dauerhafte „Mitgliedschaft“, um Erasmus+-Fördermittel bei der NA BIBB zu beantragen.
  • Kurzzeitprojekte: Projekte, die eine kurze Dauer beinhalten, um Lernenden oder dem Bildungspersonal Auslandsaufenthalte zu ermöglichen.

Leitaktion 1:

Förderfähige Personengruppe

  • Lernende und Auszubildende in der beruflichen Erst- und Weiterbildung, z.B.
    o aus beruflichen Schulen
    o aus Fachober- bzw. Berufsoberschulen
    o aus beruflichen Gymnasien
    o aus formal geordneten Weiterbildungsgängen nach Landes- oder Bundesrecht (z.B. Meisterschulen)
    o gefördert werden Maßnahmen innerhalb der Erst- und Weiterbildung bis 12 Monate nach dem Abschluss
    o aus der Ausbildungsvorbereitung, wenn der Bildungsgang auf eine sich anschließende Berufsausbildung angerechnet werden kann
  • Lehrkräfte, Ausbilder und alle sonstigen nicht lehrenden Experten und Angehörige des Personals, die in der beruflichen Erst- und Weiterbildung tätig sind, z.B.
    o Lehrerinnen und Lehrer
    o Ausbilderinnen und Ausbilder
    o Berufsberaterinnen und Berufsberater
    o Leitungspersonal von Ausbildungseinrichtungen

Förderfähige Kosten

Es werden folgende Kosten bei der Mobilität im Rahmen von Erasmus+ gefördert:

  • Reisekosten (vom Herkunftsort zum Ort der jeweiligen Aktivität und zurück)
  • Individuelle Kosten (Aufenthaltskosten der Teilnehmenden und evtl. Begleitpersonen)
  • Organisatorische Unterstützung (Kosten in Zusammenhang mit der Organisation und Verwaltung des Projektes)
  • Kosten bei vorbereitenden Besuchen
  • Kursgebühren
  • Außergewöhnliche Kosten (z.B. für Visa, Impfungen, außergewöhnlich hohe Reisekosten)
  • Sprachliche Unterstützung (in Ausnahmefällen)

Ablauf der Akkreditierung

Sämtliche erforderliche Dokumente werden von der NA BIBB zur Verfügung gestellt, welche in jeder Antragsrunde aktualisiert werden. Diese können nur elektronisch übermittelt werden.
Für eine Akkreditierung sind die folgenden Schritte zu durchlaufen:

 
1. EU-Login und Organisationsregistrierungssystem samt OID:

Hier finden Sie die HILFE zur Registrierung im ORS: https://www.na-bibb.de/fileadmin/user_upload/na-bibb.de/Dokumente/01_Erasmusplus_allgemein/Dokumente_uebergreifend/2019/av_Anleitung_ORS.pdf

Weitere Informationen hierzu, u.a. welche Formblätter Sie benötigen, erhalten Sie hier.

2. Formalien zur Antragsstellung
Die aktuellen Dokumente sowie Fristen zur Antragsstellung finden Sie hier.

3. Antrag erstellen
Der Antrag wird in dem Online-Tool „Webgate“ ausgefüllt, in welchem Sie bereits Ihr EU-Login erstellt haben.

Beim Ausfüllen des Antrages kann Ihnen diese „Schritt-für-Schritt“-Information von der NA BiBB weiterhelfen.

Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen, Dokumente und Hinweise für das Verfahren der Einzelakkreditierung.

4. Eintragung Ihres Projektes in der Datenbank Beneficiary Tool
Nach Genehmigung des Antrages und Ihres Projektantrages müssen Sie die Daten Ihrer jeweiligen Mobilitäten im „Beneficiary-Tool“ eintragen.
Das Beneficiary Tool ist eine webbasierte Oberfläche für die Verwaltung und Berichterstellung von Erasmus+-Mobilitätsprojekten. Es wurde von der Europäischen Kommission entwickelt und ist verpflichtend für alle Erasmus+-Mobilitätsprojekte.

Den Zugang zum Tool erhält die im jeweiligen Antrag genannte vertretungsberechtigte (i.d.R. die Schulleitung) bzw. projektverantwortliche Person einer Schule / Einrichtung. Es wird eine E-Mail vom “European Corporate Notification System“ mit einem Zugangslink versendet, wenn der Antrag für ein Mobilitätsprojekt bzw. der Mittelabruf genehmigt wurde.
Wenn weitere Zugriffe benötigt werden, kann dies über „Kontakte“ des Projektes vergeben werden.

Im Folgenden finden Sie weitere Informationen zum Umgang mit dem Beneficiary-Tool.

Hier finden Sie das Beneficiary-Tool.

 

Leitaktion 2: Partnerschaften

Bei der Leitaktion 2 soll die Zusammenarbeit zwischen Organisationen aus den Programmländern gefördert werden.
Voraussetzung der länderübergreifenden Partnerschaften ist,

  • mindestens 3 Organisationen aus unterschiedlichen Programmländern
  • Dauer der Partnerschaft von 12 bis 36 Monaten.

Als Ziel soll es den teilnehmenden Organisationen ermöglicht werden Erfahrungen in der internationalen Zusammenarbeit zu sammeln und ihre Kapazitäten zu stärken.
Insoweit wird zwischen zwei Projektformen unterschieden:

  • Kooperationspartnerschaften, mit denen Netzwerke im Rahmen der transnationalen Arbeit aufgebaut und gestärkt werden sollen
  • Kleinere Partnerschaften, so dass kleine, neue und weniger erfahrene Organisationen sowie benachteiligte Zielgruppen der Zugang zum Programm Erasmus+ erleichtert wird.

Eine Beratung zum Angebot der NA BIBB erhalten Sie hier.