Schlagwort: Integrationsbeauftragter

Ombudsperson für § 26 II Kräfte

Tätigkeitsbeschreibung: Ombudspersonen für § 26 II-Kräfte Entsprechend der Zielsetzung des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) soll von einer Versetzung einer Beamtin bzw. eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit abgesehen werden, wenn eine anderweitige Verwendung möglich ist. Für

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Kontakt

Kirsten Brünn und Martina Kort

Behörde für Schule und Berufsbildung
Amt für Verwaltung
Hamburger Straße 37
22083 Hamburg

Mail: ombudsperson26ii@bsb.hamburg.de